Seit dem 1. Januar 2008 gilt in Bayern eine neue Fassung der Bayerischen Bauordnung (BayBO).
Es besteht die Verpflichtung, bei jedem Bauvorhaben auch die erforderlichen bautechnischen Nachweise zu erstellen. Dazu gehören, neben Standsicherheit-, Schall-, Wärme und anderer spezifischen Nachweise der Brandschutznachweis.
Der Brandschutznachweis ist eine zwingend zu erstellende Bauvorlage, unabhängig von der Gebäudeklasse (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Bauvorlagenverordnung).
Für die Gebäudeklasse 4 sind wir, ohne weitere Prüfung, nachweisberechtigt.
Für Gebäudeklasse 5 und Sonderbauten müssen diese immer durch einen Prüfer bestätigt werden.