Nach Bayr. Bauordnung Art. 62 sind Brandschutznachweise für das Baugenehmigungsverfahren erforderlich.
Wir erstellen Ihnen die dafür notwendigen Unterlagen:
- Brandschutznachweise für die LPH 1-4 im Rahmen der Baugenehmigung
- Brandschutzkonzepte für alle Gebäude und Sonderbauten
- Brandschutzordnungen und organisatorischer Brandschtuz für bEreiche A, B und C
- Flucht- und Rettungspläne nach den aktuellen Vorschriften
- Feuerwehrpläne
Wir sind Nachweisberechtigt für den Brandschutznachweis der Gebäudeklasse 4, ausgenommen Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen im Sinn der Verordnung nach Art. 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayBO. Registriert bei der Bayrischen Architektenkammer
Für sonstige Gebäude im Sinne der Bayr. Bauordnung besteht eine Ausbildung zum Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz. Diese erfolgte bei der TÜV SÜD Akademie im Rahmen einer gesonderten Ausbildung:
Dipl.-Ing.(FH)
Architekt
Joachim Müller
Hafenmarkt 11
91717 Wassertrüdingen
Mobil: 01716826347
E-Mail: mueller_gun@t-online.de
Schreiben Sie mir eine Nachricht, ich werde mich sobald wie möglich bei Ihnen melden!