Zur Vorlage bei der Baugenehmigungsbehörde erstellen wir für Sie:

Nach Bayr. Bauordnung Art. 62 sind Brandschutznachweise für das Baugenehmigungsverfahren erforderlich.

 

Wir erstellen Ihnen die dafür notwendigen Unterlagen:

 

- Brandschutznachweise für die LPH 1-4 im Rahmen der Baugenehmigung

- Brandschutzkonzepte für alle Gebäude und Sonderbauten

- Brandschutzordnungen und organisatorischer Brandschtuz für bEreiche A, B und C

- Flucht- und Rettungspläne nach den aktuellen Vorschriften

- Feuerwehrpläne

 

 

Wir sind Nachweisberechtigt für den Brandschutznachweis der Gebäudeklasse 4, ausgenommen Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen im Sinn der Verordnung nach Art. 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayBO. Registriert bei der Bayrischen Architektenkammer

 

Für sonstige Gebäude im Sinne der Bayr. Bauordnung besteht eine Ausbildung zum Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz. Diese erfolgte bei der TÜV SÜD Akademie im Rahmen einer gesonderten Ausbildung:

 

Dipl.-Ing.(FH)

Architekt

Joachim Müller

 

Hafenmarkt 11

91717 Wassertrüdingen

 

 

Mobil: 01716826347

E-Mail: mueller_gun@t-online.de

 

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